|
Von Anfang an wurde in der Seniorität eine der einzigartigen Schlüsselfunktionen und Hauptvorteile des Gemeinschaftsmarkenrechts gesehen. Allerdings erfolgte ihre
Regelung sowohl in der Gemeinschaftsmarkenverordnung als auch im nationalen Recht nur rudimentär, so dass eine Inanspruchnahme der Seniorität der nationalen Marke
heute noch mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet ist. Allein die bestehenden Re-gelungen waren aufgrund ihres ungenauen Wortlautes schon zum Zeitpunkt der
Arbeitsaufnahme des Harmonisierungsamtes Anfang 1996 Gegenstand so vieler Fragen wie kein anderer Bereich der neuen Verordnung. Daneben haben die Mitgliedstaaten den
bei Umsetzung der Markenrechtsrichtli-nie bestehenden Spielraum so weit reichend genutzt, dass die nationalen Regelungen der Seniorität teilweise erheblich
voneinander abweichen.
Diese Arbeit setzt sich mit den offenen Fragen im Zusam-menhang mit einer Inanspruchnahme der Seniorität durch deutsche und spanische Markeninhaber auseinander und
versucht diese anhand der wenigen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Vorschriften zu beantworten. Um das Rechtsinstitut der Seniorität für die Markeninhaber
ohne erhebliche Risiken praktisch nutzbar zu machen, ist allerdings eine Ergänzung der Regelungen auf gemeinschaftsrechtlicher wie auch auf nationaler Ebene
unverzichtbar.
|